Die Eigentümerversammlung – Ablauf, Rechte und Tipps zur Vorbereitung

Für viele Wohnungseigentümer ist sie ein fester Termin im Kalender: die jährliche Eigentümerversammlung. Doch was genau passiert dort eigentlich? Welche Rechte haben Eigentümer – und wie kann man sich sinnvoll vorbereiten? Gerade für neue Eigentümer oder für Menschen, die selten teilnehmen, herrscht oft Unsicherheit. Dabei ist die Eigentümerversammlung das zentrale Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und bietet die wichtigste Möglichkeit, auf Entwicklungen in der Immobilie direkt Einfluss zu nehmen. Eine gute Vorbereitung hilft, sich aktiv einzubringen – und langfristig kluge Entscheidungen für den Werterhalt der Immobilie zu treffen.

Was ist die Eigentümerversammlung – und wozu dient sie?
Die Eigentümerversammlung ist das gesetzlich vorgesehene Gremium, in dem alle wesentlichen Angelegenheiten der Wohnanlage gemeinsam beschlossen werden. Sie findet in der Regel einmal im Jahr statt – auf Einladung der Hausverwaltung. Themen sind unter anderem der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr, die Jahresabrechnung, die Entwicklung der Rücklagen sowie eventuell anstehende Sanierungsmaßnahmen.

So läuft eine Eigentümerversammlung typischerweise ab
Die Hausverwaltung lädt schriftlich zur Versammlung ein – mit einer Frist von mindestens drei Wochen und einer klaren Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung wird geprüft, ob die Versammlung beschlussfähig ist. Danach führt der Verwalter oder die Verwalterin durch die Tagesordnungspunkte. Bei jedem Beschluss wird abgestimmt – nach dem sogenannten Kopfprinzip oder dem Wertprinzip, je nachdem, was in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgelegt ist. Die Ergebnisse werden im Protokoll dokumentiert, das den Eigentümern anschließend zur Verfügung gestellt wird.

Welche Rechte haben Eigentümer in der Versammlung?
Jeder Eigentümer hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen, Fragen zu stellen, Vorschläge zu machen und über die Tagesordnungspunkte abzustimmen. Wer verhindert ist, kann eine Person seines Vertrauens mit einer Vollmacht entsenden. Wichtig zu wissen: Nur wer anwesend ist (oder vertreten wird), kann von seinem Stimmrecht Gebrauch machen. Außerdem haben Eigentümer das Recht, vor der Versammlung Einsicht in bestimmte Unterlagen wie die Abrechnung oder den Wirtschaftsplan zu verlangen – ein Recht, das oft nicht genutzt, aber durchaus sinnvoll ist.

Wie kann man sich als Eigentümer gut vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung beginnt mit der gründlichen Lektüre der Einladung. Die Tagesordnungspunkte geben bereits Aufschluss darüber, welche Themen diskutiert werden. Wer dazu Fragen hat oder zusätzliche Informationen braucht, sollte diese im Vorfeld bei der Hausverwaltung einholen. Bei komplexen Themen – etwa größeren Sanierungen oder technischen Maßnahmen – kann es sinnvoll sein, sich vorab mit anderen Eigentümern auszutauschen oder sich extern beraten zu lassen. Auch sollte man sich über seine eigene Eigentumseinheit im Klaren sein: Wie hoch ist mein Miteigentumsanteil? Gibt es Besonderheiten in der Gemeinschaftsordnung?

Fazit: Mitreden lohnt sich
Die Eigentümerversammlung ist keine bloße Formalie, sondern ein echtes Mitbestimmungsinstrument. Wer regelmäßig teilnimmt, stärkt nicht nur seine Rechte, sondern trägt auch dazu bei, die Immobilie im Interesse aller Eigentümer weiterzuentwickeln. Gleichzeitig schafft die aktive Beteiligung Transparenz, beugt Missverständnissen vor und fördert eine sachliche Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft. Als Hausverwaltung sehen wir es als unsere Aufgabe, Eigentümer bestmöglich zu informieren, Entscheidungen transparent vorzubereiten und die Eigentümerversammlung effizient und rechtssicher zu gestalten. Denn nur gemeinsam lässt sich eine Immobilie nachhaltig und erfolgreich verwalten.

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